Die Stiftung WEITER SEHEN

Stiftung Weiter Sehen WEITER SEHEN ist eine Stiftung in der Treuhandschaft der africa action / Deut-
schland e.V. (aa/D)

- vormals Ghana Aktion.
Gegründet 2002 von
Dr. Jürgen Rüttgers MdL/Pulheim, Willy Trapp/Köln, Christoph Binger/Erkelenz, Walter J. Zielniok/Bergheim.

Zweck der Stiftung
ist laut Satzung die Hilfe für Augenkranke und Behinderte in Afrika und die Ausbildung einheimischer Fachkräfte zur Vorsorge, Behandlung und Rehabilitation blinder und anderer behinderter Menschen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Damit sichert die Stiftung die seit über 25 Jahren in Afrika geleistete Aufbauarbeit der aaD
Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Das Stiftungsvermögen darf nur in spekulationssicherer Form angelegt und nicht durch Auszahlungen aufgebraucht werden. Die Erträge erhält die aa/D als Zuwendung zur Finanzierung ihrer oben genannten, satzungsgemäßen Aufgaben.

Verwendung
1. Unterstützung Blinder, Augenkranker und anderer Behinderter
    durch Früherkennung, augenärztliche Behandlung, Versorgung
    mit Sehhilfen, Beratung und sonderpädagogische Förderung.
2. Hilfen zur Ausbildung von Fachkräften im optischen,
    ophthalmologischen und sonderpädagogischen Bereich.
3. Förderung der gesundheitlichen Grundversorgung armer
    Bevölkerungsschichten und zur Prävention von
    Augenerkrankungen und Behinderungen.

Kuratorium
Drei Mitglieder werden vom Vorstand der aa/D aus seiner Mitte berufen und zwei von der Mitgliederversammlung gewählt.
Zur Zeit gehören dem Kuratorium an:
Dr. Jürgen Rüttgers MdL/Pulheim (Vorsitzender), Christine Knoop/Bergheim (stellv. Vorsitzende), Iris Witt/Bergheim, Bernhard Fricke/Dortmund, Michael Arntz/Pulheim.

Jährliche Prüfung
Die Stiftung WEITER SEHEN wird - wie die aa/D - jährlich von gewählten Kassenprüfern geprüft. Die Stiftung informiert die Mitgliederversammlung der aa/D über ihre Entwicklung und die Verwendung der Erträge.

Steuervorteile
Die Stiftung WEITER SEHEN wurde mit Bescheid des Finanzamtes Bergheim vom 28.06.2004 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff, AO anerkannt und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Die Stiftung fördert folgende als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke: Förderung der Entwicklungshilfe (Abschnitt A Nr. 12 der Anlage 1 zu § 48 EstDV). Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Jährlich können Zuwendungen in Höhe von 20 % der Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden. Diese Regelung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Unternehmer können bis zu 0,4 % der Umsätze und Lohnsumme ansetzen. Spenden können auf Antrag im Veranlagungszeitraum und in den folgenden 9 Jahren bis zu insgesamt € 1 Mio zusätzlich zu den vorgenannten Höchstbeträgen abgesetzt werden.

Konten:
Volksbank Erft e.G. Kto-Nr. 100 273 3010       BLZ 370 692 52
IBAN: DE45370692521002733010  SWIFT BIC: GENODED1ERE
Kreissparkasse Köln Kto-Nr. 0142 000 382     BLZ 370 502 99


Informationen zur Stiftung "Weiter Sehen" als pdf zum Ausdrucken